Nr. 7001 VV-RVG – Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1 Beitrag zum Stichwort "Nr. 7001 VV-RVG – Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen")
Nr. 7001 VV-RVG regelt die Erstattung tatsächlich entstandener Auslagen des Rechtsanwalts, insbesondere für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, soweit diese im Einzelfall konkret nachgewiesen werden.
1. Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
| 7001 |
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen .......... Für die durch die Geltendmachung der Vergütung entstehenden Entgelte kann kein Ersatz verlangt werden. |
in voller Höhe |
2. Kurzkommentar
Abgrenzung zu 7002 (Pauschale)
Bei geringem Auslagenanfall ist Nr. 1008 VV-RVG oft günstiger (weniger Aufwand).
Bei umfangreichen Sendungen/Kopien ist 7001 regelmäßig vorteilhaft (Summe > 20 €).
Praxis-Mini
120 Seiten Kopien + mehrfacher Postversand → 7001 (konkret) kann die 20-€-Pauschale überschreiten.
3. Beitragsliste (Zitatstellen): Nr. 7001 VV-RVG
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