§ 15 SGB II – Eingliederungsvereinbarung
(3 Beiträge mit § 15 SGB II – Eingliederungsvereinbarung)
§ 15 SGB II regelt die Eingliederungsvereinbarung im SGB II und bestimmt, wie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die Pflichten der leistungsberechtigten Person festgelegt werden.
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
- (1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). Die Feststellungen erstrecken sich auch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird. Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen von ihr nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich eingliederungsrelevante Veränderungen ergeben haben.
- (2) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). In der Eingliederungsvereinbarung soll bestimmt werden,
- 1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,
- 2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
- 3. wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.
Die Eingliederungsvereinbarung kann insbesondere bestimmen, in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll.
- (3) Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
- (4) In der Eingliederungsvereinbarung kann auch vereinbart werden, welche Leistungen die Personen erhalten, die mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
- (5) Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§ 16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.
- (6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 15 SGB II angesprochen:
Bürgergeld vor der Umstellung: Was der Regierungsentwurf ab 01.07.2026 vorsiehtDer Referentenentwurf zur Umstellung des Bürgergeldes ab 01.07.2026 im Überblick: beabsichtigte Änderungen im SGB II (§§ 2, 10, 12, 31 ff.), Übergangsrecht, Folgeänderungen und eine sozialpolitische Einordnung.
... | mehr
Verletzung der Aufklärungspflicht beim Weiterbewilligungsantrag – sozialrechtlicher HerstellungsanspruchVersäumt das Jobcenter den Hinweis auf den Weiterbewilligungsantrag, kann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bestehen. Erklärung der Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 14–16 SGB I, § 37 SGB II mit BSG-Urteil (B 4 AS 29/10 R).
... | mehr
Eingliederungsvereinbarung und Pflicht zur psychiatrischen Behandlung... die Eingliederungsvereinbarung und die Pflicht zur psychiatrischen Behandlung - Sozialgericht Schleswig zu einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung .
... | mehr- Rechner
Bürgergeld-Rechner (voll)Gesamtbedarf (Regelbedarf, KdU, Mehrbedarfe) minus anrechenbares Einkommen, inkl. Vermögen/Karenzzeit.
… | Rechner öffnen
Gesamtbedarf (ohne Einkommen)Start-Ergebnis: Gesamtbedarf ohne Einkommensanrechnung – nutzbar für Bürgergeld und Sozialhilfe.
… | Rechner öffnen
Freibeträge / AbsetzbeträgeWie viel vom Zuverdienst bleibt? Freibetrags-Staffel & Absetzbeträge verständlich – mit Rechner.
… | Rechner öffnen