Patientenverfügung (Stichwort)
Die Patientenverfügung ist maßgeblich in § 1901a Patientenverfügung
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 1827 Abs. 1 S. 1 BGB geregelt.
Von der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Während die Patientenverfügung Festlegungen trifft, nach welchen Kriterien die Entscheidung über medizinische Sachverhalte getroffen werden, regelt die Vorsorgevollmacht, wer welche Entscheidungen treffen darf.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort Patientenverfügung angesprochen:
Patientenverfügung – fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung
... eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | ... in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenregelung enthalten ...
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Beginn und Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Wann kann eine lebenserhaltende Maßnahme begonnen oder abgebrochen werden? … | I. Patientenwille … | II. Einwilligungsfähigkeit … | III. Patientenverfügung …
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Genehmigung der Umsetzung einer Patientenverfügung durch das Gericht
... erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht zweifelsfrei einigen können ...
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Patientenverfügung – Konkretisierung auf bestimmte Krankheiten
Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret Krankheiten und Behandlungssituationen benennen und daran möglichst genau Handlungsanweisungen knüpfen …
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Die Vorsorgevollmacht im deutschen Recht
1. Anforderungen an den Vollmachtgeber ... | 2. Art der Vollmacht ... | 3. Konkretisierung der Vollmacht ... | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht ... | ...
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Probleme im Zusammenhang mit der Patientenverfügung
1. Problemstellung ... | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens ... | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ ... | 4. Vorsorgevollmacht ...
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