Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können früher in Rente gehen – häufig deutlich vor der regulären Altersgrenze. Entscheidend sind ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB), die Wartezeit und die Frage, ob man Abschläge vermeiden möchte.
1. Voraussetzungen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen richtet sich nach § 236a SGB VI.
Die drei Kernvoraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 (am Tag des Rentenbeginns muss die Schwerbehinderung vorliegen).
- Vollendung der individuellen Altersgrenze (siehe unten).
- 35 Jahre Wartezeit (Mindestversicherungszeit).
2. Altersgrenzen – regulär & vorzeitig
Seit der Rentenreform steigen auch für schwerbehinderte Menschen die Altersgrenzen an.
Die abschlagsfreie Altersrente ist möglich:
- für die Jahrgänge bis 1963: mit 65 Jahren
- ab Jahrgang 1964: mit 65 Jahren
Die vorzeitige Altersrente (mit Abschlägen) ist möglich:
- bis Jahrgang 1963: frühestens mit 62 Jahren
- ab Jahrgang 1964: frühestens mit 62 Jahre und 2 Monate
(Diese Werte können je nach Geburtsjahr leicht variieren.)
3. Rentenabschläge
Für jeden Monat, den die Rente früher beansprucht wird, entstehen 0,3 % Abschlag.
Maximal: 10,8 % (36 Monate × 0,3 %).
Beispiel Abschlag:
4. Wartezeit von 35 Jahren – was zählt?
Für die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten der Kindererziehung (bis zu 10 Jahre pro Kind)
- Pflegezeiten
- Bezug von Krankengeld
- Bezug von Arbeitslosengeld I
- Schul- und Studienzeiten (begrenzte Anrechnung)
- freiwillige Beiträge
Nicht anrechenbar: Zeiten im Bürgergeld / SGB II.
5. Beispiel: Wann kann ich abschlagsfrei in Rente?
Beispielperson:
Geburtsjahr: 1960
GdB: 50
Wartezeit 35 Jahre erfüllt
Dann gilt:
abschlagsfrei: mit 64 Jahren + 4 Monate
vorzeitig (mit bis zu 10,8 % Abschlag): ab 61 Jahren + 4 Monate
6. Häufige Fragen
Kann ich die Rente auch ohne gültigen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Nein. Die Schwerbehinderung (GdB 50) muss spätestens am Tag des Rentenbeginns nachgewiesen sein.
Was ist bei Verschlimmerungsanträgen wichtig?
Eine rechtzeitige Antragstellung beim Versorgungsamt kann entscheidend sein, damit der GdB 50 rechtzeitig festgestellt wird.
Kann ich mit GdB 30 oder 40 auch früher in Rente?
Nein. Es muss mindestens GdB 50 vorliegen.
Zählt eine Gleichstellung (GdB 30/40) als Schwerbehinderung?
Nein. Gleichstellung betrifft nur das Arbeitsrecht, nicht das Rentenrecht.
7. Weiterführende Beiträge
Vertiefend zu vorgezogener Rente, Antragsfrsiten und Erwerbsminderungsrente



Heinz D says
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
da ich Infos für eine Android App gesucht habe, bin ich auf Ihre Webseite gestoßen und den vielen fachlichen Infos. Echt klasse und perfekt.
Wissen Sie eigentlich eine Antwort auf folgende Frage?
Ich bin 63 werde 64, bin schwerbehindert, (neu bestätigt 60%) war von 1967 bis 2009 Soldat, erst Fremdenlegion dann als Söldner rund um die Welt. (Zuletzt Oberst, NATO, freiwillig, Irak, Afghanistan) (habe darüber ein Buch geschrieben, ja habe auch noch andere Bücher verfasst).
Mein Frage waere folgende: Nach Auskunft der Rentenanstalt habe ich nicht genug Beitraege bezahlt um jetzt mit 64 bald eine Rente zu bekommen, habe nur 5 Jahre oder so und warte noch auf die Bestaetigung der Legion, dann werden es etwas mehr als 10. Reicht aber ja nicht aus für eine Rente.
Da sich nach 30 Jahren wo ich aus Deutschland weg war alles geandert hat seit ich zurueck bin, Mai 2013 habe ich mich eben beim Jobcenter angemeldet und bekomme von dieser Agentur Hilfe zur Zeit. Nur kann mir keine sagen wie das denn nun weiter geht?
Bin 64, schwerbehindert 60%, wird mehr werden da ich immer beim Laufen zusammenbreche, also ohne Vorwarnung umkippe, das letzte mal vor der Strassenbahn.
Arzt meint ist neurologisch. Mal sehen.
Nur wie sieht es denn Ihrer Erfahrung nach aus, wie den so ein Fall wie meiner weiter geht? Bleibe ich jetzt bis zu meinen letzten Tag Hartz IV Kunde, oder was kann oder wird das werden.
Da es ja nun doch sehr sehr langweilig zu Hause zu bleiben ist, hatte ich mich zum Versuchen bei ca. 20 Plazten Hotel, Rezeption usw. vorgestellt und gebeten mich doch zu nehmen, aber mit 64 und schwerbehindert ist da nichts mehr.
Wissen Sie wie das denn nun weitergeht oder weitergehen soll? Hartz IV bis zum Lebensende oder so? Dann kann ich mich ja gleich in einen Altenheim anmelden da haette ich wenigstens Leute zum Sprechen.
Würde mich freuen von Ihnen zu hören denn Sie schreiben so fachlich hier. Vielleicht mache ich in meinen Schwerbehinderten Android App einen Link zu Ihnen rein, ist ja auf Google Plus auch zu haben, vorausgesetzt Sie wünschen das?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
HD